Im Zuge der Evaluierung der EU-Schutzfristen-Richtlinie hat die EU-Kommission am 16. Juli 2008 einen Vorschlag präsentiert, wonach die urheberrechtliche Schutzfrist für Künstler und Produzenten bei Musikaufnahmen auf 95 Jahre angehoben werden soll. Nach der derzeit geltenden Regelung sind derartige Werke EU-weit lediglich für 50 Jahre nach der Veröffentlichung geschützt. Danach kann die Aufnahme von jeder beliebigen Person ohne Entlohnung der Interpreten und Labels kommerziell verwertet werden. Laut Musikwirtschaft falle Europa durch diese Richtlinie im internationalen Vergleich weit zurück. Vor allem gegenüber den USA, dem größten Mitbewerber Europas am Musikmarkt, entstehe so ein deutlicher Wettbewerbsnachteil für die europäische Musikbranche. Mit dem aktuellen EU-Vorstoß würde die Schutzfrist auf US-Niveau angepasst.
“Wir begrüßen den Vorschlag der EU-Kommission. Er bringt eine Stärkung der europäischen Musikwirtschaft im internationalen Wettbewerb”, erklärt Franz Medwenitsch, Geschäftsführer des Verbandes der Österreichischen Musikwirtschaft. Diese sei bislang vor allem gegenüber dem stärksten Konkurrenten, dem US-amerikanischen Musikmarkt, aus Wettbewerbsgesichtspunkten deutlich im Nachteil gewesen. “Gleichzeitig bedeutet der EU-Vorstoß auch mehr Fairness für die Künstler”, ergänzt Medwenitsch. Längere Schutzfristen würden aber nicht nur für die Musikwirtschaft und die von ihr vertretenen Künstler Vorteile bringen, sondern letztendlich auch dem Verbraucher zu Gute kommen. “Die Labels investieren einen großen Teil ihrer Einnahmen aus älteren Aufnahmen in neue Künstler und Talente. Das wirkt sich positiv auf die kulturelle Vielfalt und auf das Angebot für den Konsumenten aus”, betont Medwenitsch.
Im Zuge der aktuellen Diskussion weist die Musikwirtschaft auch darauf hin, dass in anderen Bereichen die Werke und Leistungen von Künstlern weitaus länger geschützt sind. So gilt beispielsweise bei Komponisten, Autoren oder Regisseuren eine Schutzfrist, die dem Urheber die Rechte auf Lebenszeit und noch für 70 weitere Jahre danach zuspricht. “Dieser Vergleich zeigt deutlich, dass der derzeit geltende Schutz von 50 Jahren für Musikaufnahmen zu niedrig angesetzt ist. Auch in zahlreichen anderen Ländern ist dieser mit 70 bis 80 Jahren festgesetzt”, meint IFPI-Austria-Sprecher Thomas Böhm auf Nachfrage gegenüber der Nachrichtenagentur pressetext. Bereits im Vorfeld hatten mehr als 37.000 Künstler aus allen EU-Mitgliedsstaaten eine Petition für die Anpassung der Schutzfristen unterzeichnet. Darunter sind auch knapp 1.000 österreichische Künstler wie etwa die Wiener Philharmoniker, Ludwig Hirsch oder Reinhard Fendrich.
(Quelle: pressetext Deutschland)
Was halten die Kölner Musiker von den EU-Plänen?