Geht es nach dem Willen der EU-Kommission in Brüssel, wird das System zur Verwertung von Musikrechten in Europa bald grundlegend umgestaltet. So soll unter anderem eine Reform des Urheberrechtsschutzes abgesegnet werden, die darstellenden Künstlern die Rechte an ihren Werken für künftig 95 statt 50 Jahren zuschreibt. Gleichzeitig sollen Verwertungsgesellschaften wie die GEMA in Deutschland ihre nationale Monopolstellung verlieren und über die Landesgrenzen hinweg miteinander in Konkurrenz treten. Wie die Financial Times Deutschland berichtet, bestreitet die Behörde in Brüssel zwar einen Zusammenhang zwischen beiden Entscheidungen, Insiderkreise sprechen aber schon jetzt von einem Handel: Die Künstler erhalten einerseits eine Verlängerung ihrer Urheberrechte, müssen aber andererseits einen stärkeren Wettbewerb unter den Verwertungsgesellschaften akzeptieren, der wiederum auf die Preise für Musiklizenzen drücken könnte.
Eine offizielle Stellungnahme der GEMA ist bisher noch ausständig. Auf Anfrage ließ die Gesellschaft allerdings wissen, dass man bereits an deren Formulierung arbeite. Der Zeitpunkt der Veröffentlichung stehe allerdings noch nicht fest. Die Position der deutschen Verwertungsgesellschaft zum aktuellen EU-Vorstoß dürfte aber keine große Überraschung bringen. So hatte die GEMA erst vor kurzem vor den Folgen einer derartigen Umstrukturierung gewarnt. Eine Untersagung der Gegenseitigkeitsverträge mit anderen europäischen Verwertungsgesellschaften “wäre dramatisch für die Urheber in der Musikbranche, deren Rechte die GEMA vertritt”, hieß es. Den Plänen der EU-Kommission zufolge müssten die Verwertungsgesellschaften ihre nationalen “Quasimonopole” binnen 90 Tagen auflösen und stattdessen miteinander konkurrieren. So sollen sie künftig um die Verwaltung der Künstlerrechte werben.
Bereits Anfang dieses Monats hatte die von der EU geplante Vereinheitlichung des Lizenz-Managements für heftige Kritik in den Reihen der europäischen Musikkomponisten gesorgt. So befürchtet der Verband der Europäischen Komponisten und Songwriter (ESCA), dass eine derartige Standardisierung die Einnahmen durch Tantiemen drastisch senken und somit die Künstler schwer belasten würde. “Wir glauben, dass die Strategie der Kommissionspolitik zu einem dauerhaften Schaden für uns alle in Europa - sowohl kulturell, sozial als auch ökonomisch - führen wird”, heißt es in einem Statement der ESCA. Hunderte und tausende Existenzen von Urhebern und kleinen und mittleren Verlegern würden dadurch aufs Spiel gesetzt. Der Vorstoß der EU-Kommission sei einseitig und unüberlegt. Um eine “positive Richtung für die Wertigkeit der Kreativität des Musikschaffens in einem digitalen Europa” formulieren und einschlagen zu können, müssten “alle Seiten und Interessen der Musikwirtschaft” berücksichtigt werden.
Verwertungsgesellschaften wie die GEMA haben die Aufgabe, die Urheberrechte von Komponisten und Musikverlegern zu schützen. Als Gegenleistung kassieren sie jedes Mal, wenn ein Tonträger eines von ihnen betreuten Künstlers verkauft wird, einen Teil des erzielten Erlöses. Die Lizenzvergabe ist dabei bislang national organisiert und durch Vereinbarungen zwischen den einzelnen Gesellschaften geregelt. Laut Auffassung der EU-Kommission widerspricht diese Regelung aber dem geltenden EU-Wettbewerbsrecht.
(Quelle: pressetext Deutschland)
Was halten die Kölner Musiker von den EU-Plänen bezüglich der Verwertungsgesellschaften?