16.05.: Weiter Streit um die Songs der Boore ...
Wie wir bereits in unserem ersten "Koot un spack" nach der Session vermeldet haben, hatten sich mit Tommy Watzke und Karl-Heinz Verbeek zwei ehemalige Mitglieder der Erfolgsband "De Boore" mit Ralf Kleefuß zum Trio "Original Boore" zusammen geschlossen. Dass dies nicht so ganz nach dem Geschmack der vier "Boore" um Peter Kellershoff und Karl-Heinz Lips war, stand auch relativ schnell fest. Doch nun gibt es eine neue Wendung, die sicherlich für den ein oder anderen Zündstoff gut ist ...
Das Trio "Original Boore" hat sich nun umbenannt und firmiert ab sofort unter dem Namen "De Ruse". Im Vorfeld dieser Umbenennung soll es von Seiten der jetzigen "De Ruse" und deren Agentur "HoHo Veranstaltungsservice" das Angebot eines klärendes Gespräches mit der Band "De Boore" und deren Agentur "Veranstaltungsservice Lutter" gegeben haben, wie "De Ruse" auf ihrer Homepage mitteilen. Dieses Gespräch kam aber nicht zu stande und so haben sich die "Original Boore" eben freiwillig in "De Ruse" umbenannt. So weit so unspektakulär.
Die Bombe platzt aber im weiteren Verlauf der Meldung auf der Homepage des Trios "De Ruse": Wie bekannt und auch für jedermann in der Datenbank der GEMA abrufbar, wurde ein Großteil der Lieder von "De Boore" von Tommy Watzke und/oder Karl-Heinz Verbeek (teilweise unter Beteiligung Dritter) geschrieben. Die GEMA als Verwertungsgesellschaft nimmt dabei auf Grund eines Abtretungsvertrages mit den Komponisten und Textdichtern deren Rechte gegenüber Dritten wahr. Und genau diesen Abtretungsvertrag haben Watzke und Verbeek - nach eigenen Angaben - für Mitte 2012 gekündigt! "Ab dann liegen die Rechte der Nutzung und Aufführung unserer Lieder wieder allein bei uns!", heißt es auf der Homepage von "De Ruse".
Und die Beiden gehen noch einen Schritt weiter: "´De Boore´ dürfen ab Mitte 2012 (...) folgende Lieder nicht mehr aufführen:" - Es folgt eine lange Liste mit vielen bekannten Hits der Band "De Boore", darunter "Wenn d´r Buch nit wör", "Danze dun ich nur mit Dir", "Häs Du de Zäng en de Häng", "Engel der Nacht", "Dä Weet mät jetz de Lampe us" und natürlich auch "Rut sin de Ruse"! Watzke und Verbeek lassen dabei keinen Zweifel, wen dieses Verbot ausschließlich treffen soll: "Das Aufführungsverbot unserer Lieder zum oben genannten Termin betrifft nur ´De Boore´ und keine anderen Künstler, die mit unseren Liedern auftreten!"
Wir erreichen den bekannten Kölner Musikproduzenten Marc Maibach, der sich zurzeit bei den Filmfestspielen in Cannes aufhält, und konnten ihn kurz zu der Thematik des "Aufführungsverbotes" telefonisch befragen: "Als Außenstehender ist die Situation schwer einzuschätzen. Als Musikproduzent ist es jedoch für mich nur schwer vorstellbar, dass man eine bestehende Rechtekette von bereits veröffentlichten Musikwerken im Nachhinein unterbrechen kann. Denn mit einem Austritt der Beteiligten aus der GEMA besteht immer noch für die angesprochenen Werke ein Verlagsvertrag (mit dem Paveier Musikverlag, Pavement Musikverlag und BME Publishing Germany; Anm. der Red.). Eine solche Situation, dass sich zwei Musikgruppen in Nachhinein über die Aufführungsrechte streiten, ist für alle Beteiligten nicht schön und im Sinne der zahlreichen Fans sollte man sich einigen."
Einzig und allein beim Song "Rut sin de Ruse" dürfte es für beide Gruppen keine Probleme (!) mit den Aufführungsrechten geben: Der Song, im Original heißt er "Toutes les femmes sont belles", wurde von Rene Alfred Jonet und Michael Frank komponiert, Michel Eugene Jordan schrieb den Originaltext und Robert Jung den deutschen Text. Die kölsche Übersetzung des deutschen Textes ist dann gar nicht gemeldet worden und sowohl bei der GEMA sowie auf dem CD-Cover sind für den kölschen Subtext keine Urheber erwähnt. Damit haben "De Ruse" auch keinerlei Recht, die Aufführung des Songs der Band "De Boore" zu verbieten. Dieses Recht hätte nur der Musikverlag - hier die Originalverlage Corbeau Publishing (Frankreich), Basart Music Publishing (Niederlande) und Strengholt Musikverlag GmbH (Deutschland) - und die werden sich hüten!
Das Aufführungsverbot betrifft dabei aber nicht nur, wie von Watzke und Verbeek kommuniziert, die Band "De Boore". Auch jegliche Radio- oder TV-Aufführung sowie Verwendung auf Compilations bedarf der schriftlichen Zustimmung aller beteiligten Verlage - sollte nur einer davon "Nein!" sagen, kann die Nutzung nicht erfolgen! Die GEMA mit Sitz in München hält sich übrigens aus solchen Streitigkeiten ganz raus: "Auch wenn die zwei Urheber ihren GEMA-Vertrag gekündigt haben, besteht für uns trotzdem ein Interessenskonflikt. Deshalb äußern wir uns zu solchen Streitigkeiten grundsätzlich nicht.", so Peter Hempel aus der Pressestelle der GEMA. Auch die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) mit Sitz in Berlin sieht hier einen Interessenskonflikt und möchte sich dazu nicht äußern.
Fazit: Es bleibt fraglich, ob Tommy Watzke und Karl-Heinz Verbeek mit einem Aufführungsverbot der von ihnen geschriebenen Lieder für "De Boore" überhaupt Erfolg haben. Gerade im Musikbereich sind durch die Aufschlüsselung der Rechte in Urheber-, Verlags-, Produktions- und Aufführungsrechten so viele rechtlichen Hürden zu beachten, dass Musiker und Manager, ja teilweise sogar namhafte Verlage und Produktionsfirmen, schon oft genug eines Besseren belehrt wurden. Es kommt ja immer wieder vor, dass neue Songs parallel von unterschiedlichen Interpreten veröffentlich werden. Bekanntestes Beispiel ist hier der Song "Ein Stern (der Deinen Namen trägt)", der von dutzenden Interpreten veröffentlicht wurde. Aktuell ist der Song "Ein Diamant" so ein Fall; neben dem Original von Tim Toupet gibt es mindestens fünf weitere Versionen anderer Interpreten.