17.05.: Juristischer Erfolg der Band "De Boore"
Nach unserem Bericht vom gestrigen Tage erreichte uns heute ein Statement der Band "De Boore" zur Problematik mit der "Trittbrettfahrergruppe" (Zitat!), die sich seit neuestem "De Ruse" nennt. Eigentlich hatten wir den Artikel als Nachtrag zu unserem gestrigen Bericht gepostet - doch nach reiflicher Überlegung finden wir, dass auch diejenigen, die unseren gestrigen Artikel bereits gelesen haben, diese Informationen lesen sollten. Deshalb haben wir einen eigenen, neuen Artikel daraus gemacht.
Hier das Statement der Band "De Boore" im Original-Wortlaut:
1. Vor einigen Wochen schlossen sich ehemalige Bandmitglieder der Boore zu einer "Trittbrettfahrergruppe" zusammen und nannten sich dreisterweise "Original-Boore". Nach juristischer Prüfung durch unseren Anwalt bekamen wir von der Wettbewerbskammer des Landgerichts Köln in vollem Umfang Recht, dass der Name "Original-Boore" von dieser Gruppe nicht verwendet werden darf! Somit musste sich diese Gruppe nun umbenennen.
2. Gegen diverse Falschaussagen sowie übler Nachrede seitens der o. g. Gruppe wurden bereits weitere juristische Schritte eingeleitet!
3. Auch die Behauptung, dass "De Boore" ab Mitte 2012 diverse Lieder nicht mehr öffentlich aufführen dürfen, ist falsch und entzieht sich jeder rechtlicher Grundlage! Solche Aussagen sollen nur dazu dienen, Aufmerksamkeit zu erzeugen sowie die Öffentlichkeit zu verunsichern.
Erläuterungen:
a) Jedermann hat das Recht, alle einmal/jemals veröffentlichten Lieder jederzeit aufzuführen.
b) Die GEMA ist rein für die Verteilung der Gelder an die Autoren (Komponisten/Texter) zuständig. Ein GEMA-Austritt/Kündigung eines Autoren hat somit keine Auswirkungen auf die Aufführungsrechte.
c) Alle Boore-Lieder sind ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung zudem verlagsrechtlich registriert. D. h.: Über diese Lieder existieren Verlagsverträge. Von dort an entscheidet der Verlag über grundsätzliche Dinge, die sich auf den jeweiligen Titel beziehen, nicht der Autor.
d) Viele bekannte Lieder der Boore wurden ohnehinn von Fremdautoren komponiert ("Rut sin de Ruse"; "Engel der Nacht"; "So ein Tag so schön wie heute"), um nur einige Beispiele zu nennen. Andere Titel wurden gemeinsam mit Hilfe weiterer Fremdautoren (z. B. Reiner Hömig; Micky Brühl; Hans Knipp) komponiert und/oder getextet.
Allein deshalb schon ist es eindeutig sicher, dass die Lieder, an denen Fremdautoren mitgewirkt haben, weiterhin bei der GEMA existent bleiben werden und dies somit auch keine Auswirkungen auf den Live-Betrieb der Boore haben wird! Selbst die wenigen Titel, die alleine von ehemaligen Boore-Mitgliedern komponiert und getextet wurden, dürfen ebenfalls zukünftig jederzeit aufgeführt werden, wie schon in den Punkten a, b und c erläutert wurde.
Mit Ausnahme der bekanntesten Lieder, sind viele Alt-Kompositionen ohnehin nicht mehr im aktuellen Live-Programm der Boore enthalten.
Anm. der Redaktion zum Nachtrag:
Wir haben das Statement der Band "De Boore" veröffentlicht, weil es ein ganz anderes Licht auf die auf der Website des Trios "De Ruse" veröffentlichten Informationen zur Umbenennung des Trios beinhaltet. Dass es einen Rechtsstreit vor dem LG Köln gab, war uns bis dato nicht bekannt. Die Pressestelle des LG Köln konnte uns dazu auch heute keinerlei Auskunft geben.
Was das Aufführungsverbot der Lieder angeht, haben wir bereits gestern entsprechend darüber informiert, dass dies nicht so einfach umsetzbar ist. Bei den Liedern, die im Paveier Musikverlag oder Pavement Musikverlag verlegt sind, sehen wir sowieso keine Möglichkeit seitens Herrn Watzke und Herrn Verbeek, die Aufführung durch "De Boore" zu verhindern. Dieses wäre eventuell nur möglich für Lieder, die im "BME Publishing Germany" Musikverlag sind - und dies auch nur, wenn beide Seiten sich darüber absprechen.