Im Verlauf des Rosenmontages registrierte die Bundespolizei im Bereich des Kölner Hauptbahnhofes insgesamt 8 Körperverletzungsdelikte. Hierbei handelte es sich um Straftaten im Bereich der einfachen und wechselseitigen Körperverletzung.
Nachdem die Bundespolizeibeamten die jeweiligen Kontrahenten getrennt hatten, richteten sich bei insgesamt vier Fällen die Aggressionen der Tatverdächtigen gegen die einschreitenden Polizeibeamten. Gegen die Täter (18, 18, 23, 37 alle Deutsch) wurden Strafverfahren wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamten eingeleitet.
Da diese Delikte alle im Zusammenhang mit dem Konsum von alkoholischer Getränken standen, wurden Blutentnahmen bei den Täterverdächtigen angeordnet. Ein 18- und ein 23-Jähriger waren so stark alkoholisiert, dass sie zwecks Ausnüchterung und zur Verhinderung weiterer Straftaten im Polizeigewahrsam blieben.
Die Bundespolizei konnte darüber hinaus 54 Straftaten im Bereich der Eigentumsdelikte sowie der Sachbeschädigungen registrieren. Desweiteren mussten bei 14 Jecken aufgrund des übermäßigen Alkoholkonsums polizeiliche Maßnahmen zur Ausnüchterung getroffen, bzw. Erste Hilfe geleistet werden.
Nach Beendigung des Rosenmontagszuges war der Kölner Hauptbahnhof zeitweise 100 % ausgelastet, sodass es zu kurzfristigen Sperrungen des Eingangsbereiches A-Passage / Domseite kam. Um eine Überfüllung der Bahnsteige zu verhindern, mussten während der Abreisephase die Treppenaufgänge zu den Bahnsteigen temporär gesperrt werden.
(Quelle: ots)