Das Gutachten, welches das Bundesministerium der Finanzen gestern in Berlin vorgestellt hat, bietet reichlich Zündstoff: Die Experten schlagen der Bundesregierung vor, das gemeinnützige Vereine - wie Firmen oder Privatpersonen - Steuern zahlen sollen! Aber: Dabei handelt es sich nur um eine Seite der Medaille, denn die Vorschläge gehen noch viel weiter ...
In dem 63-seitigen Gutachten, welches sich jedermann HIER herunterladen kann, heißt es u. a. dass die Steuervergünstigungen für Sport-, Kultur- und andere Vereine "viel zu großzügig" seien und dringend "umfassend neu geregelt" werden sollten. Im Visier sind u. a. auch die steuerfreien Pauschalen für Hobby-Trainer, z. B. bei den Tanzgruppen im Kölner Karneval.
Der Experten-Rat schlägt u. a. vor, dass "die Pflege des kulturellen Erbes unter der Voraussetzung, dass die Kosten mit den erzielbaren Einnahmen aus Eintrittsgeldern o. ä. nicht nachhaltig gedeckt werden können" zwar noch einen steuerbegünstigte gemeinnützigen Zweck darstellt. Andererseits schränkt man dieses aber auch direkt wieder ein, denn es heißt auch ganz klar: "... das steuerbegünstigte gemeinnützige Zwecke ... eine selbstlose Förderung der Allgemeinheit erfordern. Voraussetzung hierfür sollte sein, dass die Allgemeinheit und nicht nur ein fest abgeschlossener Kreis von Personen einen bedeutsamen externen Nutzen aus der Tätigkeit der Körperschaft zieht, dass die prägende Tätigkeit der Körperschaft nicht mit einem Nutzenausschluss verbunden ist und keine Leistungen erbracht werden, die ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ebenfalls erbringen könnte."
Und auch zum Thema "Spendenprivileg" geben die Experten Ihren Senf dazu: Mitgliedsbeiträge sollen in Zukunft nicht mehr steuerlich absetzbar sein! Das gleiche gilt für Spenden, bei den der Zuwendungsempfänger nicht "als besonders förderungswilliger steuerbegünstigter Zweck anerkannt ist". Auch sogenannte Aufwandsspenden sollen nicht mehr abzugsfähig sein, ebenso alle Spenden, die von der "Namensnennung des Spenders abhängig gemacht werden".
Der Clou ist aber die Regelung, dass Spenden nur dann abzugsfähig sein dürfen, "wenn der Spendenempfänger nachweist, dass die Spendenbeschaffungskosten nicht höher als 25 Prozent der vereinnahmten Spenden sind" - mit anderen Worten: Werden z. B. für 1000 Euro Plakate und Handzettel gedruckt und kommen "nur" 3900 Euro an Spenden dadurch herein, sind die geleisteten Spenden nicht abzugsfähig - werden im Gegenbeispiel aber 4200 Euro an Spenden eingenommen, dann sind die Spenden abzugsfähig!
Sollte diese Neuregelung, wie im Gutachten angeregt, zum Tragen kommen, dürfte es - nicht nur in Köln - bei einigen Karnevalsgesellschaften zu einem schnellen, schmerzhaften Ende kommen! Gerade kleinere Familiengesellschaften würde der Wegfall der steuerlichen Absetzbarkeit von Mitgliedsbeiträgen und Spenden das Genick brechen, denn viele dieser Gesellschaften erwirtschaften mit ihren Veranstaltung keine oder nur sehr minimale Gewinne, welche nach der neuen Regelung dann noch zu versteuern wären.
Und sollte es auch dazu kommen, dass die Mitarbeit von Vereinsmitgliedern bei Veranstaltungen lohnsteuerpflichtig wird, wie es in dem Gutachten auch angeregt wird - dann dürfte es für den normalen Bürger bald finanziell unmöglich sein, eine der vielen Karnevalsveranstaltungen zu besuchen!