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Nach den guten Erfahrungen von Ordnungsamt, Rettungsdienst und Polizei Köln im Straßenkarneval 2010 wird die Stadt Köln auch am Elften im Elften auf das Konzept "Mehr Spaß ohne Glas" setzen. Sie hat auch im Vorfeld des 11.11.2010 ein Verbot für den Verkauf und die Mitnahme von Getränken in Glasflaschen und Gläsern verfügt.

Das Konzept "Mehr Spaß ohne Glas" konnte nach Beobachtungen der Stadt im vergangenen Straßenkarneval deshalb so erfolgreich umgesetzt werden, weil die Jecken das Glasverbot nicht nur akzeptiert, sondern es - im positiven Sinne - als Bereicherung des Karnevals empfunden haben. Auch Kiosk-, Imbiss- und Einzelhandelsbetreiber hatten sich fast durchweg an die Spielregeln gehalten und waren auf die angebotenen Alternativen umgestiegen.

Um auch hier einen breiteren Konsens zu erzielen, hat die Stadt Köln mit betroffenen Kioskbetreibern sowie dem Brauereiverband zur Vorbereitung des 11.11.2010 einen Runden Tisch einberufen. "Alle Beteiligten waren einer Meinung, dass ein glasfreier und damit sicherer und sauberer Straßenkarneval zu begrüßen ist.", resümiert Stadtdirektor Guido Kahlen. Im Ergebnis wurde in fast allen Punkten - bis auf die Berufung der Stadt Köln gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 16. September 2010 - eine Einigung erzielt.

Allerdings wurde dann gegen die Allgemeinverfügung, die am 30. September 2010 in Kraft getreten ist, und gegen die Ordnungsverfügung gegen einen Kioskbetreiber vor dem Verwaltungsgericht Köln jeweils eine Klage und ein einstweiliges Rechtsschutzverfahren angestrengt. Beide Verfahren sind nach heutigem Stand (4. November 2010) noch nicht entschieden.

Die Stadt Köln führt ihre Planungen im Vorfeld des 11.11.2010 daher zweigleisig fort: Tritt das Glasverbot in Kraft, sind von 8 Uhr bis 8 Uhr am darauffolgenden Freitag, 12. November, in der Altstadt sowie im Bereich des Zülpicher Viertels das Mitführen sowie der Verkauf von Glas und Glasflaschen untersagt. An insgesamt 16 Kontrollstellen in der Altstadt sowie 10 im Zülpicher Viertel haben die Jecken die Gelegenheit, mitgebrachte Glasflaschen in dafür vorgesehenen Containern zu entsorgen. Insgesamt fast 140 freiwillige Helferinnen und Helfer werden hier wieder auf die geltenden Spielregeln hinweisen und über Alternativen informieren. Innerhalb der beiden Bereiche wird das Ordnungsamt mit allen verfügbaren Kräften sowohl das Mitführ- als auch das Verkaufsverbot kontrollieren.

Sofern das Glasverbot nicht in Kraft tritt, wird die Stadt Köln trotzdem für einen glasfreien Straßenkarneval werben. Sie wird sich mit einem Appell an die Jecken richten, freiwillig auf Glas und Glasflaschen zu verzichten und Alternativen zu nutzen. Auch in diesem Fall werden an den 26 Containerstandorte die freiwilligen Helferinnen und Helfer mit freundlicher Ansprache für Akzeptanz und Verständnis werben und so versuchen, die Feierzonen weitestgehend glasfrei zu halten.

"Unabhängig von dem Ausgang des gerichtlichen Verfahrens freuen wir uns über jeden Karnevalisten und Kioskbetreiber, der uns bei der Aktion unterstützt. Auch eine große, von den Regelungen betroffene Einzelhandelskette hat keinen Moment gezögert, uns bei dem Vorhaben, Gefahr und Schaden vom ausgelassenen Straßenkarneval abzuwenden, weiterhin zu helfen.", so Stadtdirektor Kahlen.

(Quelle: Pressemitteilung der Stadt Köln)

Nachtrag von 18.40 Uhr:

Das Verwaltungsgericht Köln hat das von der Stadt Köln für die Sessionseröffnung am 11.11. ausgesprochene Glasverbot in der Kölner Innenstadt gestoppt. Mit zwei Beschlüssen vom heutigen Tag gab das Gericht den Eilanträgen einer Anwohnerin und eines Kiosk-Betreibers aus dem Zülpicher Viertel statt.

Die Stadt Köln hatte zum 11.11. für die Altstadt und das Zülpicher Viertel mit einer Allgemeinverfügung erneut ein allgemeines Verbot des „Mitführens und Benutzens von Glasbehältnissen“ ausgesprochen und mit individuellen Ordnungsverfügungen Kiosk-Betreibern verboten, zu bestimmten Zeiten Getränke in Glasbehältnissen zu verkaufen. Anders als im Frühjahr wurden die Ringe nicht mit einbezogen. Sowohl gegen die Allgemeinverfügung als auch gegen eine der Ordnungsverfügungen, die an Kiosk-Besitzer gerichtet waren, wurden Klagen erhoben und einstweilige Rechtsschutzverfahren angestrengt.

Maßgebend für die Entscheidung des Gerichts waren dieselben Gründe, die schon im Frühjahr dieses Jahres zum Erfolg von Eilanträgen eines Anwohners und von Kiosk-Besitzern geführt hatten, die sich gegen das Glasverbot an Karneval 2010 richteten. Schon damals hatte das Gericht darauf hingewiesen, dass das allgemeine Recht der Gefahrenabwehr rein vorsorgende Maßnahmen, wie ein vorbeugendes Verbot, grundsätzlich nicht zulasse. Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen entschied dann im Frühjahr in den Eilverfahren jedoch anders. Es ließ damals die Rechtsfragen weitgehend offen und gelangte im Rahmen einer allgemeinen Interessenabwägung zu dem Ergebnis, dass das von der Stadt Köln ausgearbeitete Konzept nicht von vornherein zur Bekämpfung der von Glasbruch beim Karneval ausgehenden Gefahren ungeeignet sei. Deshalb sei dem „Glasverbot“ zunächst Folge zu leisten (5 B 119/10, 5 B 147/10 u. a.). Die vor dem Verwaltungsgericht Köln anhängigen Klageverfahren wurden danach fortgeführt mit dem Ziel, die Rechtsverhältnisse für die Zukunft zu klären. Im September dieses Jahres entschied das Verwaltungsgericht Köln dann mit zwei Urteilen, dass das Kölner Glasverbot an Karneval 2010 rechtswidrig war (20 K 441/10 und 20 K 525/10). Gegen die beiden im September ergangenen Urteile hat die Stadt Köln inzwischen Berufung eingelegt.

Gegen die heute ergangenen Beschlüsse kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt werden.

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