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"Augen auf beim Maskenkauf!" - das nordrhein-westfälische Arbeitsministerium empfiehlt, bei Karnevalsartikeln wie Masken, Perücken, Kostümen oder Spielzeugpistolen nicht nur auf das Aussehen, sondern auch auf die Sicherheit zu achten.

Generell ist Vorsicht angebracht, wenn auf den Produkten entgegen der Vorschrift keine eindeutige Herstelleradresse angegeben ist. Wer sich als Hersteller nicht zu erkennen gibt, lässt zumindest den Verdacht zu, dass er nicht mit seinem Namen hinter dem Produkt steht. Bei Mängeln oder gar Gesundheitsschäden ist es dann kaum möglich, Ansprüche gegenüber dem Hersteller geltend zu machen.

Auch ein fehlendes CE-Kennzeichen bei Karnevalsspielzeug kann ein wichtiger Hinweis sein. Das CE-Kennzeichen bedeutet zwar keine unbedingte Sicherheit bei Spielzeug, denn es wird nicht von einer unabhängigen Institution vergeben. Vielmehr ist es eine Erklärung des Herstellers, dass er die einschlägigen europäischen Sicherheitsvorschriften eingehalten hat. Wenn diese Erklärung aber fehlt, besteht Anlass zum Misstrauen.

Weitere Merkmale, auf die jeder beim Kauf selbst achten kann:

Weil die Verbraucherinnen und Verbraucher aber selbst nicht eindeutig erkennen können, ob Perücken brennbar und Pistolen zu laut sind oder ob Masken gefährliche Chemikalien enthalten, lässt das nordrhein-westfälische Arbeitsministerium als zuständige oberste Landesbehörde 50 unterschiedliche Karnevalsspielzeuge und Kostüme für Kinder untersuchen. Sollte sich herausstellen, dass Vorschriften nicht eingehalten wurden, werden diese Artikel aus dem Verkehr gezogen.

Experten der Bezirksregierung Köln und des Landesinstituts für Gesundheit und Arbeit überprüfen beispielsweise die Lautstärke und die Geschossenergie von Spielzeugpistolen im Hinblick auf mögliche Gehörschädigungen oder Augenverletzungen, die Entflammbarkeit von Perücken, sowie Masken und Kostüme, ob sie gefährliche Chemikalien enthalten. Außerdem werden Kostüme überprüft, ob sie mit Kordeln ausgestattet sind, an denen Kinder sich möglicherweise strangulieren können. Ergebnisse dieser Überprüfungen werden voraussichtlich Mitte Februar vorliegen.

(Quelle: Pressemitteilung des Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen)

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