Etwas aufwändiger als im Vorjahr verlief für die Kölner Polizei die Eröffnung des Straßenkarnevals an Weiberfastnacht. Im Vorfeld wurden bei 28 Personen, die im letzten Jahr einschlägig in Erscheinung getreten waren, Gefährderansprachen durchgeführt.
Zunächst waren die Veranstaltungen am 15. Februar bis zum Mittag recht ruhig und weitgehend störungsfrei. Die Stimmung in der Altstadt war bei den feiernden Karnevalisten fröhlich und harmonisch. In den frühen Abendstunden wandelte sich das Bild, da mit zunehmendem Alkoholgenuss auch die Hemmschwelle sank und die Gewaltbereitschaft wuchs. Durch das Auftreten aggressiver und angetrunkener Jugendlicher und junger Erwachsener unterschiedlicher Nationalitäten kam es dann vermehrt zu Schlägereien.
An der vor acht Jahren eigens für Kinder und Jugendliche ins Leben gerufenen Veranstaltung, "Jeck Dance" nahmen im Laufe des Tages cirka 10.000 jüngere Karnevalisten teil. Erfreulicherweise wurden keine alkoholisierten Kinder von den eingesetzten Kräften aufgegriffen.
Im gesamten Stadtgebiet wurde die Polizei letztlich zu 1147 Einsätzen gerufen. Im Vorjahr waren es 978 (Im Folgenden die statistischen Vorjahreszahlen in Klammern).
Die Beamten mussten allein in der Innenstadt 88 (78) mal tätig werden wegen Schlägereien, Körperverletzungen, Messerstechereien sowie Randalierern.
Es kam des weiteren zu insgesamt 11 Raubstraftaten. Hierbei wurde ein von einer Feier nach Hause gehender Karnevalist durch bislang unbekannte Täter lebensgefährlich verletzt.
Allein in der Altstadt wurden 135 (78) Platzverweise erteilt sowie 132 (121) Personen in Gewahrsam genommen. Zehn (22) Personen wurden durch die Einsatzkräfte festgenommen, davon sieben Taschendiebe. Insgesamt also wurden 142 (143) Personen mit freiheitsentziehenden Maßnahmen überzogen.
Gegen 71 (40) Karnevalisten wurden Strafanzeigen vorgelegt, davon 39 wegen Drogendelikten.
Von insgesamt 562 eingesetzten Beamtinnen und Beamten wurden 3 bei Widerstandshandlungen leicht verletzt. Einer dieser Beamten musste danach seinen Dienst abbrechen.
18-mal musste die Polizei den Arzt für Blutprobenentnahmen bestellen.
(Quelle: ots)